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6.5 Rückbau technischer Anlagen

Abfälle beim Rückbau technischer Anlagen

Im Rahmen von Baumaßnahmen auf Liegenschaften des Bundes sind auch häufig betriebstechnische Anlagen betroffen. Hier ist mit weiteren als den in Tabelle 6.1 genannten Abfallarten zu rechnen. Beispielhaft sind hier folgende Abfälle zu nennen (s. Kap. 4; Abb. 4.5):

  • Restflüssigkeiten aus Tanks, Trafo-Anlagen, Maschinen, Geräten
  • Restschlämme z. B. aus Tanks, Leichtflüssigkeitsabscheidern, Fettabscheidern, Kläranlagen
  • Metallschrott
  • PAK-haltige Tankisolierung
  • Beton, Steinzeug u. Ä. (s. 17 01 in Tab. 6.1), ggf. kontaminiert aus dem Rückbau von Entsorgungsleitungen außerhalb der Gebäude
  • Beton, ggf. kontaminiert aus dem Rückbau von z. B. Leichtflüssigkeitsabscheidern, Fettabscheidern, Rückhaltebecken


Kontaminierter Boden?

Da im Zusammenhang mit dem Rückbau insbesondere von Tanks in der Regel zumindest lokale Bodenverunreinigungen durch Kraft- oder Betriebsstoffe nicht auszuschließen sind, ist der Rückbau unter fachtechnischer Begleitung durchzuführen. Sofern hier keine Sanierungen im Sinne des Bodenschutzrechtes zu veranlassen sind, besteht zumindest die Notwendigkeit, baubedingt anfallenden Boden abfallrechtlich zu bewerten. Näheres ist in den Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz geregelt.