3.1 Rechtlicher Rahmen
Wichtige Rechtsbereiche
Im Zusammenhang mit Rückbau-, Um- und Neubaumaßnahmen sind zahlreiche rechtliche Bestimmungen zu beachten. Folgende Rechts- und Regelungsbereiche sind hier insbesondere zu nennen:
- Abfallrecht
- Baurecht
- Arbeitsschutzrecht
- Wasserrecht
- Bodenschutzrecht
- Haushaltsrecht
Des Weiteren können im Zusammenhang mit Baumaßnahmen auch folgende Rechtsbereiche tangiert werden:
- Gefahrstoffrecht
- Immissionsschutzrecht
- Naturschutzrecht
Dies umfasst, ausgehend von den übergeordneten EU-Bestimmungen, sowohl Regelungen des Bundes als auch der Bundesländer und insbesondere in Bezug auf das Abfallrecht ggf. auch der Kommunen.
§ 45 KrWG
Hervorzuheben sind die grundlegenden Pflichten der öffentlichen Hand
gemäß § 45 KrWG: Bei Baumaßnahmen haben die Behörden des Bundes abzuwägen
und zu prüfen, „ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden
können, die sich durch [...] Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit
auszeichnen [...] im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu
schadstoffärmeren Abfällen führen oder aus Abfällen zur Verwertung
hergestellt worden sind“ (s. a. § 7 BHO). Dieser Grundsatz ist auch in
zahlreichen Abfallgesetzen der Länder verankert.
Das Kapitel 3 gibt eine Übersicht über die fünf erstgenannten Rechtsgebiete.
Die Rechtsquellen sind im Anhang A-1 aufgeführt.
Die Aktualität und Relevanz der rechtlichen Grundlagen ist jedoch in jedem
Einzelfall (Bauprojekt) insbesondere unter Würdigung länderspezifischer
Regelungen zu prüfen.