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5.4 Einsatz von Recycling-Baustoffen






Qualitätskriterien

Der Einsatz von aufbereiteten (Recycling-)Stoffen ist möglich, wenn sie für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sind. Bewusst wird dabei das Kriterium der Geeignetheit mit der Pflicht der Qualitäts- und Güteüberwachung in Verbindung gebracht, so dass zugleich den Brauchbarkeitskriterien für Bauprodukte weitestgehend entsprochen ist. Zu nennen sind in Bezug auf den Einsatz von Recycling-Baustoffen insbesondere die Regelungen gemäß den Schriftenreihen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).

Darüber hinaus sind einige DIN-Normen sowie die Anforderungen der bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt einschlägig. Zudem sind Qualitätskriterien in einigen länderspezifischen Regelungen und Vereinbarungen mit der betroffenen Bauwirtschaft definiert.

Nähere Ausführungen zu den Anforderungen an Recycling-Baustoffe sind in Anhang A-7 dargelegt.


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5.4.1 Recycling-Baustoffe aus mineralischen Abfällen

Einsatzmöglichkeiten

Recycling-Baustoffe aus der Aufbereitung von mineralischen Abfällen sind vor allem für den Einsatz bei technischen Bauwerken (Herstellung einer technischen Funktion) wie z. B. im Erd- und Straßenbau etabliert und weitgehend geregelt (s. Anh. A-7). Im Bedarfsfall sind länderspezifische Regelungen bei den jeweils zuständigen Abfallbehörden zu erfragen (s. a. Länderarbeitsgemeinschaft Abfall:
www.laga-online.de unter „Aktuelles“).


Allgemeine Anforderungen

Um den allgemeinen Anforderungen des Bauordnungsrechts in Zusammenhang mit den betreffenden Bauordnungen der Länder und den dazu erlassenen Verordnungen sowie den Anforderungen des Umweltrechts im Hinblick auf die Schadlosigkeit der Verwertung (§ 7 Abs. 3 KrWG; WHG; BBodSchG) gerecht zu werden, sind für die Recycling-Baustoffe mineralischer Zusammensetzung folgende Parameter von Relevanz:

  • stoffliche Zusammensetzung
  • Widerstand gegen Verwitterung

    • Wasseraufnahme-Fähigkeit
    • Frostbeständigkeit
    • Raumbeständigkeit

  • Widerstandsfähigkeit gegen Schlagbeanspruchung

    • Schlagzertrümmerungswert Split (SZ)
    • Schlagzertrümmerungswert Schotter (SD)

  • Korngrößenverteilung
  • Kornform
  • Bruchflächigkeit
  • Reinheit und schädliche Bestandteile

    • Farbe und Geruch
    • Fremdstoffe und grobe Stoffe organischen Ursprungs
    • Feine organische Bestandteile
    • Abschlämmbare Bestandteile
    • Mergelige und tonige Bestandteile
    • Materialdichten

  • Schadstoffe


Güteüberwachung

Insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen Mengen an mineralischen Recycling-Baustoffen sind qualitäts- und gütesichernde Maßnahmen von Bedeutung. Zielsetzung der Aufbereitung von Bauabfällen ist es, einen Qualitätsstandard zu erreichen, der dem von Primärrohstoffen weitgehend entspricht. Dies setzt eine möglichst sortenreine Erfassung dieser Abfälle auf der Baustelle voraus.

Zentrales Thema der Güteüberwachung von Recycling-Baustoffen bilden dabei die

  • bautechnischen wie auch
  • chemischen Eigenschaften (Umweltverträglichkeit).


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5.4.2 Recycling-Baustoffe aus nicht-mineralischen Abfällen

Beispiele

Sowohl aus dem Bausektor als auch aus anderen Branchen werden nicht-mineralische Abfälle bei der Herstellung von Recycling-Baustoffen verwertet. Beispielsweise sind zu nennen:

  • Papier- und Holzabfälle zur Herstellung von Dämmstoffen
  • Kunststoffabfälle zur Herstellung von Kunststoffrohren
  • NE- und Stahlschrott zur Herstellung neuer Metallerzeugnisse (z. B. Stahlträger, Aluminium-Bleche)


PVC-Verwertung

Hersteller von Bauprodukten aus PVC haben seit Anfang der 1990er Jahre Sammelsysteme aufgebaut. Die gesammelten Abfälle werden verschiedenen Verwertungsverfahren zugeführt.

Beispielsweise sind hier zu nennen:

  • Kunststoffrohre
  • PVC-Bodenbeläge
  • PVC-Dachbahnen
  • PVC-Kunststofffenster

Zum Teil werden daraus neue Bauprodukte hergestellt.


Anforderungen

Generell gelten für die Recycling-Baustoffe aus nicht-mineralischen Abfällen die gleichen bau- und umwelttechnischen Anforderungen wie für die v.g. Recycling-Baustoffe aus mineralischen Abfällen.

Weitere Recycling-Baustoffe aus nicht-mineralischen Abfällen werden in Anhang A-7 genannt.


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